Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Schutz vor Schäden am Bau

Wenn der Frühling kommt, beginnt wieder die Bauzeit. Viele Menschen wollen sich jetzt den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch Achtung: Ein Hausbau ist immer mit vielen Risiken verbunden, sei es zum Beispiel durch Unwetter oder Vandalismus. Mit einer Bauleistungsversicherung können Sie sich als Bauherr vor hohen Kosten durch Sachschäden während der Bauzeit schützen. Nach der witterungsbedingten Pause des Winters stehen viele Bauherren und Gewerke nun in den Startlöchern, um mit dem Hausbau loszulegen. Denn trotz Corona wird auf deutschen Baustellen gemauert, gesägt und gehämmert. Von Krise herrscht dort keine Spur.

Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden. Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung

Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Diebstahl ausgeweitet werden.

Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.

Je nach Tarif sind prozentuale Höchstsummen der Gesamtbausumme oder Höchstbeträge in Euro vorgesehen. Auch Selbstbeteiligungen sind möglich. Versicherbar sind das Haupthaus, Garagen, Carport und massive Nebengebäude. Die Standardprodukte beschränken sich auf eine Bausumme, zum Beispiel eine Millionen Euro. Üblicherweise gelten die meisten Angebote für Bauvorhaben innerhalb Deutschlands.

Versicherungsschutz auch für Altbauten

Nicht nur ein Neubau, sondern auch Sanierungen oder Renovierungen von bestehenden Immobilien können abgesichert werden. Stürzt etwa der Altbau unmittelbar durch eine ausgeführte Bauleistung ein, ist das versichert. Sogar die direkt angrenzenden Gebäude können einbezogen werden. Weiterhin sind Schäden als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung eingeschlossen. Wichtig: Bauherren, die sanieren wollen, müssen bei ihrer Bauleistungsversicherung darauf achten, dass Schäden am Altbau auch tatsächlich versichert sind.

Haftpflicht für Bauherren

Nicht in jede Bauleistungsversicherung eingeschlossen sind von vornherein Glasbruch, Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Alle drei Gefahren lassen sich allerdings in der Regel über Bausteine hinzubuchen. Eine weitere wichtige Erweiterung für die Zeit des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst ein geparktes Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.

Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er die Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Zwei Jahre mussten Böller-Fans pandemiebedingt auf ein Feuerwerk zu Silvester verzichten. Der Jahreswechsel 2022/2023 wird nun wieder lauter und bunter. Damit steigt allerdings auch die Gefahr von Unfällen, Bränden und anderen Sachschäden. Was im Umgang mit Pyrotechnik zu beachten ist und welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt, erfahren Sie hier.

Nach zwei relativ entspannten Jahren darf in diesem Jahr Silvester wieder geknallt werden. Auch wenn es entsprechende Forderungen gibt, sind für den bevorstehenden Jahreswechsel weder ein deutschlandweites Verkaufsverbot noch ein Ansammlungsverbot wie zu Corona-Zeiten absehbar.

Damit der Feierspaß aber möglichst ungetrübt bleibt, raten Feuerwehren und Versicherer zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) besteht. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen.

Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt, dass sie nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Und das auch nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Pyrotechnik der Kategorie F 1 nutzen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller – allerdings nie unbeaufsichtigt.

Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Darüber hinaus richten viele Kommunen und Städte in diesem Jahr eigene Böllerverbotszonen ein.

Wichtige Sicherheitshinweise

Generell sollen Sie Raketen immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen abfeuern – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abschießen. Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in am besten in einem Wassereimer. Halten Sie Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, geschlossen und entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen.

Welche Versicherung bei Böllerschäden leistet

Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen trotzdem etwas schiefgeht, helfen diese Versicherungen weiter:

  • Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
  • Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht, also zum Beispiel als Partygast in einer Wohnung beim Hantieren mit Böllern Schäden verursacht oder jemanden verletzt. Doch Achtung: Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.
  • Wird ein Auto durch Böller beschädigt oder gar in Brand gesetzt, leistet die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/