Mit Fonds richtig für das Alter vorsorgen

Mit Fonds richtig für das Alter vorsorgen

Die Finanzmärkte haben sich von den Einbrüchen durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 wieder erholt. Der Deutsche Aktienindex, Dax, beispielsweise liegt auf einem neuen Hoch. Auch fondsgebundene Versicherungsprodukte werden beliebter, wie ein Blick in die jährliche Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt.

Sie sind flexibel und versprechen mehr Rendite als klassische Sparprodukte.Die gesetzliche Rente wird nicht mehr reichen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten – diese Tatsache erkennen immer mehr Menschen und sorgen privat für ihren Ruhestand vor. Vor allem Selbstständige, die nicht in Versorgungswerke oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben einen noch höheren Bedarf, sich rechtzeitig um ihre Finanzangelegenheiten zu kümmern.

Lebenslange Rente

Aufgrund der immer geringeren Renditen bei den klassischen, zinsbasierten Anlageprodukten werden Fonds und damit fondsgebundene Rentenversicherungen daher immer interessanter. Bei diesen sogenannten Fondspolicen kann der Sparer selbst über seine Fonds sowie die Risikoeinstufung seiner Anlage entscheiden.

Im Gegensatz zum Fondssparplan schließt er zudem eine Versicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Damit wird vereinbart, dass aus dem aufgebauten Vermögen lebenslang eine Rente bezahlt wird. Bei dem Kapital etwa aus einem Fondssparplan ist das Geld im ungünstigen Fall bereits zu Lebzeiten aufgebraucht.

Im vergangenen Jahr stieg laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Zahl der fondsgebundenen Versicherungen um 8 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Mischformen aus klassischen und fondsgebundenen Versicherungen konnten sogar ein Plus von 37 Prozent verbuchen.

Fondspolicen mit Garantie oder ohne

Bei einem Tarif ohne Garantie muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass zum Laufzeitende der Wert der erworbenen Fondsanteile niedriger ist als beim Kauf und damit letztlich weniger Kapital vorhanden ist, als eingezahlt wurde. Andererseits stellen Fonds eine wesentlich höhere reelle Rendite in Aussicht als klassische Geldanlagen.

Das macht fondsgebundene Rentenversicherungen für viele Sparer attraktiv. Neben den Ertragschancen sind die Produkte in der Regel sehr flexibel. Es sind Zuzahlungen ebenso möglich wie Beitragspausen. Die Versicherten können dynamische Beitragsanpassungen wählen. Der Rentenbeginn kann auf die individuelle Situation angepasst werden.

Die Höhe der Beiträge startet bei vielen Tarifen bei 25 Euro und ist damit auch für Jüngere geeignet. Ein früher Start rechnet sich vor allem deshalb, weil die Versicherten dann umso mehr vom Zinseszinseffekt über die lange Laufzeit profitieren. Bei vielen Versicherungsprodukten besteht die Möglichkeit, die Kursgewinne durch eine Garantie-Option zu sichern. Garantien kosten allerdings Rendite – und zwar in nicht unerheblichem Ausmaß. Denn Garantien werden mit sicheren und damit kaum rentierlichen Anlagen abgebildet.

Rechtzeitiges Umschichten vor dem Renteneintritt

In der Regel sehen die Fondspolicen vor, fünf Jahre vor dem geplanten Renteneintritt in sicherere Geldanlagen umzuschichten. Außerdem wird das Risiko durch ausgewählte Fonds gestreut. Ein weiterer Aspekt: Die Fondspolice ist mit einem Todesfallschutz und einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar. Zusätzlich zu diesen Sicherheitsfaktoren sind die Policen transparent, da Wertentwicklung und Kosten regelmäßig kommuniziert werden.

Die Chance auf höhere Erträge ist andererseits mit dem Risiko eines höheren zwischenzeitlichen Verlusts verbunden. Die Börse erlebt regelmäßig Einbrüche. Zuletzt im März 2020, als die Auswirkungen des ersten Lockdowns der Corona-Pandemie die Finanzmärkte erreichten. Von über 13.000 Punkten fiel der Deutsche Aktienindex (Dax) damals auf rund 8.400 Punkte. Inzwischen hat er sich jedoch wieder erholt und stand zuletzt bei über 15.600 Punkten. Gerade bei sehr langen Laufzeiten über mehrere Jahrzehnte – wie sie bei der Altersvorsorge üblich sind – ist es daher sehr unwahrscheinlich, dass man mit einem Fondsinvestment Verluste einfährt. Ein systematisches Umschichten vor dem geplanten Ruhestand hilft, die Auswirkungen von Börseneinbrüchen zu reduzieren.

Beiträge am Anfang nicht zu hoch wählen

Daher ist eine möglichst lange Einzahlperiode – und damit ein früher Vertragsbeginn – der beste Weg, um Schwankungen auszugleichen. Experten raten dazu, die Beiträge für die Rentenversicherung nicht zu hoch zu wählen. Einerseits werden daraus die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit hochgerechnet. Je höher also der Anfangsbeitrag, desto höher die Abschlusskosten. Wird der Beitrag im Lauf der Zeit reduziert oder stillgelegt, wurden trotzdem am Anfang diese Kosten mitbezahlt.

Andererseits ist die Chance bei einer niedrigeren Startprämie höher, dass der Versicherte die geplante Laufzeit durchhält und den Vertrag nicht vorzeitig kündigt. Zudem würde der steuerliche Vorteil einer Fondspolice gegenüber einem Sparplan bei einer vorzeitigen Kündigung wegfallen. Wird der Beitrag also so gewählt, dass man stets in der Lage ist, ihn zu zahlen, kann man mit Zuzahlungen die Altersvorsorge und deren Steuervorteile noch optimieren.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Zahnschmerzen auf Bali oder ein umgeknickter Fuß in der Schweiz: Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland erkranken, können sie auf den Behandlungskosten schnell sitzen bleiben. Denn die Krankenkassen kommen dafür nur eingeschränkt oder gar nicht auf. Vor diesem Risiko schützt Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wann und für wen sich die Police lohnt, erfahren Sie hier

Nur wenige denken vor der verdienten Urlaubsreise an einen Unfall oder eine Krankheit. Das ist verständlich. Trotzdem sollten Sie den Ernstfall einmal durchspielen, damit Sie die Behandlung hinterher nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.Lediglich innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten, meist ist dieser Schutz aber sehr löchrig. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, liegt damit auf der Hand.

Wer braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Damit braucht eigentlich jeder eine private Krankenversicherung, der ins Ausland verreist und sich gegen hohe Kosten im Krankheits- und Unfallfall absichern möchte. Allerdings gibt es nicht nur die Globetrotter, die privat reisen. Da sind noch all jene, die beruflich bedingt ins Ausland gehen. Kurze geschäftliche Trips sind in vielen privaten Angeboten eingeschlossen. Wer dagegen längere Zeit als Expatriat fern der Heimat verweilt, benötigt einen anderen Schutz. Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt, müssen sie für eine entsprechende Absicherung der gesamten Familie sorgen.

Was ist versichert?

Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen, unaufschiebbare Operationen, Komplikationen in einer Schwangerschaft zählen zu den üblichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Dabei sollte man darauf achten, ob der Schutz weltweit gilt oder möglicherweise bestimmte Regionen ausgeschlossen werden, bis zu welchem Alter Kinder beitragsfrei mitversichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Wichtig: Die Versicherung sollte auch bei einer Corona-Erkrankung im Ausland leisten.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig und mehrmals im Jahr das Leben außerhalb Deutschlands erkunden, lohnt sich eine Police schnell. Dabei sichern die Anbieter jedoch unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres ab. Üblich sind 56 Tage, aber auch 42 oder 35 Tage.

Zudem sollte der potenzielle Versicherungsnehmer auf die eingeschlossenen Reiseziele achten. Insbesondere die USA und Kanada sind oftmals ausgeschlossen. So ist eine Familie mit einem Jahresbeitrag von rund 20 Euro bereits ein Jahr lang gegen Krankheit abgesichert. Sollen auch ein möglicher Reise-Rücktritt, ein Reiseabbruch und das Gepäck versichert werden, können zusätzliche Bausteine gewählt werden. Für eine Familie kostet das etwa 150 Euro im Jahr.

Wie funktioniert die Reisekrankenversicherung?

Wird der Urlauber krank und muss ärztlich behandelt werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung diese Kosten anhand von Rechnungen, die eingereicht werden müssen. Daher empfiehlt es sich unbedingt darauf zu achten, dass alle Belege korrekt ausgestellt sind.

Müssen Sie ins Krankenhaus, sollte gleich die Versicherung eingeschaltet werden, damit sie direkt mit der Klinik die Kostenübernahme vereinbaren kann. Ist ein medizinisch sinnvoller (das ist eine wichtige Formulierung) Rücktransport in den Versicherungsschutz eingeschlossen, kümmert sich der Versicherer um die Organisation und trägt die Kosten. Bei der Formulierung „medizinisch notwendig“ sollte man dagegen vorsichtig sein. Denn dann kommt der Versicherer häufig nur für den Rücktransport auf, wenn im Urlausland keine effektive Behandlung erfolgen kann.

Wo kann man eine Versicherung abschließen?

Auslandskrankenversicherungen können über Makler und Vermittler ebenso abgeschlossen werden wie direkt beim Versicherer oder über Vergleichsplattformen. Auch Reiseveranstalter weisen ihre Kunden oftmals auf den Abschluss der Versicherung hin und arbeiten mit einem Anbieter zusammen. Über den können die Reisenden dann direkt einen Vertrag unterschreiben.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de

Photovoltaik-Versicherung wichtiger Schutz für Ihre Solaranlage

Photovoltaik-Versicherung wichtiger Schutz für Ihre Solaranlage

Die Klimakrise schreitet aufgrund der hohen CO2-Emissionen immer schneller voran. Alternativen wie Sonnenenergie werden daher wichtiger und tragen ihren Anteil zur Energiewende in Deutschland bei. Auch Unternehmer können mit der Installation von Solaranlagen einen Beitrag leisten. Doch eine Photovoltaikanlage sollte richtig versichert sein.

Um die Klimaziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen und damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, muss der Ausbau von Photovoltaik zur Erzeugung von Strom vorangetrieben werden, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Jedoch klafft zwischen dem Marktvolumen 2021 und dem Bedarf eine große Lücke. Etwa dreimal so viele Anlagen müssten jährlich hinzukommen. 2021 wurden rund 5,25 Gigawatt hinzu gebaut, notwendig sind bis 2030 allerdings jedes Jahr 15,6 Gigawatt, so der BSW. Während bei privaten Anlagen im vergangenen Jahr Zuwächse zu verzeichnen waren, gingen die Neuanlagen auf Gewerbedächern zurück. Einen Grund dafür sieht der Verband in veralteten und viel zu niedrigen gesetzlichen Photovoltaik-Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung habe sie nicht an den stark wachsenden Ökostrombedarf angepasst.

Regierung will Erneuerbare Energien stärker ausbauen

Das soll sich jetzt offenbar ändern. Anfang April legte das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) einen entsprechenden Gesetzentwurf, das „Osterpaket“, vor. Denn neben dem Umstellen auf Erneuerbare Energien für den Klimaschutz sorgte der Krieg in der Ukraine und damit verbunden die unsichere Energieversorgung für eine zusätzliche Motivation zum Ausbau alternativer Energiequellen.

Dieses Osterpaket im Rahmen des „Energiesofortpakets” passt unter anderem das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Insbesondere die Energiegewinnung durch Wind und Sonne soll vorangetrieben werden, um das neue Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.

Photovoltaikanlagen werden also nach wie vor eine wichtige und vermutlich sogar wichtigere Rolle spielen als bisher. Wenn Sie als Unternehmer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und sich gleichzeitig unabhängiger von Stromlieferungen machen möchten, sollten Sie also ernsthaft über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken. Die Dachflächen von Bürogebäuden und/oder Produktions- und Lagerhallen bieten viel Platz für Solarstrom.

Unterstützung bei Investitionen in Solarstrom

Zudem vergütet der Bund die Einspeisung in das öffentliche Netz gemäß EEG und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Förderkredit Erneuerbare-Energie-Standard (270) etwa können Unternehmer spezielle Darlehen mit geringeren Zinsen als marktüblich in Anspruch nehmen. Auch andere Kreditinstitute wie die Umweltbank unterstützen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigeren Krediten. Neben der Förderung durch den Bund können auch Programme der Länder, Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Konditionen und Zuschüssen beantragt werden.

Schutz für Ihre Photovoltaikanlage

Ein Versicherungsschutz über eine Photovoltaik-Versicherung ist angesichts der hohen Investitionskosten unbedingt empfehlenswert. Die Photovoltaik-Versicherung ist in der Regel eine sogenannte Allgefahrendeckung. Über die klassischen Risiken wie Feuer und Sturm hinaus sind damit viele weitere Gefahren abgedeckt. Dies sind unvorhergesehen eintretende Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen aller Art, Feuchtigkeit oder Tierverbiss, aber auch die darus resultierenden Ertragsausfalle und zusätzliche Kostenpositionen sind meist von der Absicherung umfasst.

Optionale Erweiterungen

Die Photovoltaik-Versicherung gilt für Gewerbekunden üblicherweise für Büro- und Geschäftsgebäude, Gewerbe- und Industriegebäude sowie landwirtschaftliche Gebäude. Neben den versicherten Solarmodulen selbst sind weitere Elemente wie die Modultragekonstruktionen, die Montagesets, Wechselrichter oder Überwachungskomponenten inbegriffen. Bei Bedarf kann darüber hinaus unter anderem eine separate Montage- oder eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Letztere ist gerade für größere Anlagen empfehlenswert und schützt Sie und Ihr Privatvermögen, wenn Dritten durch Ihre Anlage ein Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch einen Kurzschluss in Brand gerät und dieser auf das Nachbargebäude übergreift.

Wichtig zu wissen: Eine Photovoltaik-Versicherung ist natürlich nicht nur für gewerbliche, sondern auch für alle privaten Betreiber wichtig. Denn Solaranlagen sind in der Regel nicht automatisch über die übliche Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de

Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Schutz vor Schäden am Bau

Wenn der Frühling kommt, beginnt wieder die Bauzeit. Viele Menschen wollen sich jetzt den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch Achtung: Ein Hausbau ist immer mit vielen Risiken verbunden, sei es zum Beispiel durch Unwetter oder Vandalismus. Mit einer Bauleistungsversicherung können Sie sich als Bauherr vor hohen Kosten durch Sachschäden während der Bauzeit schützen. Nach der witterungsbedingten Pause des Winters stehen viele Bauherren und Gewerke nun in den Startlöchern, um mit dem Hausbau loszulegen. Denn trotz Corona wird auf deutschen Baustellen gemauert, gesägt und gehämmert. Von Krise herrscht dort keine Spur.

Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden. Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung

Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Diebstahl ausgeweitet werden.

Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.

Je nach Tarif sind prozentuale Höchstsummen der Gesamtbausumme oder Höchstbeträge in Euro vorgesehen. Auch Selbstbeteiligungen sind möglich. Versicherbar sind das Haupthaus, Garagen, Carport und massive Nebengebäude. Die Standardprodukte beschränken sich auf eine Bausumme, zum Beispiel eine Millionen Euro. Üblicherweise gelten die meisten Angebote für Bauvorhaben innerhalb Deutschlands.

Versicherungsschutz auch für Altbauten

Nicht nur ein Neubau, sondern auch Sanierungen oder Renovierungen von bestehenden Immobilien können abgesichert werden. Stürzt etwa der Altbau unmittelbar durch eine ausgeführte Bauleistung ein, ist das versichert. Sogar die direkt angrenzenden Gebäude können einbezogen werden. Weiterhin sind Schäden als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung eingeschlossen. Wichtig: Bauherren, die sanieren wollen, müssen bei ihrer Bauleistungsversicherung darauf achten, dass Schäden am Altbau auch tatsächlich versichert sind.

Haftpflicht für Bauherren

Nicht in jede Bauleistungsversicherung eingeschlossen sind von vornherein Glasbruch, Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Alle drei Gefahren lassen sich allerdings in der Regel über Bausteine hinzubuchen. Eine weitere wichtige Erweiterung für die Zeit des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst ein geparktes Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.

Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er die Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Zwei Jahre mussten Böller-Fans pandemiebedingt auf ein Feuerwerk zu Silvester verzichten. Der Jahreswechsel 2022/2023 wird nun wieder lauter und bunter. Damit steigt allerdings auch die Gefahr von Unfällen, Bränden und anderen Sachschäden. Was im Umgang mit Pyrotechnik zu beachten ist und welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt, erfahren Sie hier.

Nach zwei relativ entspannten Jahren darf in diesem Jahr Silvester wieder geknallt werden. Auch wenn es entsprechende Forderungen gibt, sind für den bevorstehenden Jahreswechsel weder ein deutschlandweites Verkaufsverbot noch ein Ansammlungsverbot wie zu Corona-Zeiten absehbar.

Damit der Feierspaß aber möglichst ungetrübt bleibt, raten Feuerwehren und Versicherer zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) besteht. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen.

Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt, dass sie nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Und das auch nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Pyrotechnik der Kategorie F 1 nutzen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller – allerdings nie unbeaufsichtigt.

Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Darüber hinaus richten viele Kommunen und Städte in diesem Jahr eigene Böllerverbotszonen ein.

Wichtige Sicherheitshinweise

Generell sollen Sie Raketen immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen abfeuern – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abschießen. Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in am besten in einem Wassereimer. Halten Sie Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, geschlossen und entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen.

Welche Versicherung bei Böllerschäden leistet

Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen trotzdem etwas schiefgeht, helfen diese Versicherungen weiter:

  • Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
  • Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht, also zum Beispiel als Partygast in einer Wohnung beim Hantieren mit Böllern Schäden verursacht oder jemanden verletzt. Doch Achtung: Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.
  • Wird ein Auto durch Böller beschädigt oder gar in Brand gesetzt, leistet die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/