Photovoltaik-Versicherung wichtiger Schutz für Ihre Solaranlage

Photovoltaik-Versicherung wichtiger Schutz für Ihre Solaranlage

Die Klimakrise schreitet aufgrund der hohen CO2-Emissionen immer schneller voran. Alternativen wie Sonnenenergie werden daher wichtiger und tragen ihren Anteil zur Energiewende in Deutschland bei. Auch Unternehmer können mit der Installation von Solaranlagen einen Beitrag leisten. Doch eine Photovoltaikanlage sollte richtig versichert sein.

Um die Klimaziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen und damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, muss der Ausbau von Photovoltaik zur Erzeugung von Strom vorangetrieben werden, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Jedoch klafft zwischen dem Marktvolumen 2021 und dem Bedarf eine große Lücke. Etwa dreimal so viele Anlagen müssten jährlich hinzukommen. 2021 wurden rund 5,25 Gigawatt hinzu gebaut, notwendig sind bis 2030 allerdings jedes Jahr 15,6 Gigawatt, so der BSW. Während bei privaten Anlagen im vergangenen Jahr Zuwächse zu verzeichnen waren, gingen die Neuanlagen auf Gewerbedächern zurück. Einen Grund dafür sieht der Verband in veralteten und viel zu niedrigen gesetzlichen Photovoltaik-Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung habe sie nicht an den stark wachsenden Ökostrombedarf angepasst.

Regierung will Erneuerbare Energien stärker ausbauen

Das soll sich jetzt offenbar ändern. Anfang April legte das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) einen entsprechenden Gesetzentwurf, das „Osterpaket“, vor. Denn neben dem Umstellen auf Erneuerbare Energien für den Klimaschutz sorgte der Krieg in der Ukraine und damit verbunden die unsichere Energieversorgung für eine zusätzliche Motivation zum Ausbau alternativer Energiequellen.

Dieses Osterpaket im Rahmen des „Energiesofortpakets” passt unter anderem das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Insbesondere die Energiegewinnung durch Wind und Sonne soll vorangetrieben werden, um das neue Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.

Photovoltaikanlagen werden also nach wie vor eine wichtige und vermutlich sogar wichtigere Rolle spielen als bisher. Wenn Sie als Unternehmer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und sich gleichzeitig unabhängiger von Stromlieferungen machen möchten, sollten Sie also ernsthaft über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken. Die Dachflächen von Bürogebäuden und/oder Produktions- und Lagerhallen bieten viel Platz für Solarstrom.

Unterstützung bei Investitionen in Solarstrom

Zudem vergütet der Bund die Einspeisung in das öffentliche Netz gemäß EEG und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Förderkredit Erneuerbare-Energie-Standard (270) etwa können Unternehmer spezielle Darlehen mit geringeren Zinsen als marktüblich in Anspruch nehmen. Auch andere Kreditinstitute wie die Umweltbank unterstützen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigeren Krediten. Neben der Förderung durch den Bund können auch Programme der Länder, Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Konditionen und Zuschüssen beantragt werden.

Schutz für Ihre Photovoltaikanlage

Ein Versicherungsschutz über eine Photovoltaik-Versicherung ist angesichts der hohen Investitionskosten unbedingt empfehlenswert. Die Photovoltaik-Versicherung ist in der Regel eine sogenannte Allgefahrendeckung. Über die klassischen Risiken wie Feuer und Sturm hinaus sind damit viele weitere Gefahren abgedeckt. Dies sind unvorhergesehen eintretende Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen aller Art, Feuchtigkeit oder Tierverbiss, aber auch die darus resultierenden Ertragsausfalle und zusätzliche Kostenpositionen sind meist von der Absicherung umfasst.

Optionale Erweiterungen

Die Photovoltaik-Versicherung gilt für Gewerbekunden üblicherweise für Büro- und Geschäftsgebäude, Gewerbe- und Industriegebäude sowie landwirtschaftliche Gebäude. Neben den versicherten Solarmodulen selbst sind weitere Elemente wie die Modultragekonstruktionen, die Montagesets, Wechselrichter oder Überwachungskomponenten inbegriffen. Bei Bedarf kann darüber hinaus unter anderem eine separate Montage- oder eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Letztere ist gerade für größere Anlagen empfehlenswert und schützt Sie und Ihr Privatvermögen, wenn Dritten durch Ihre Anlage ein Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch einen Kurzschluss in Brand gerät und dieser auf das Nachbargebäude übergreift.

Wichtig zu wissen: Eine Photovoltaik-Versicherung ist natürlich nicht nur für gewerbliche, sondern auch für alle privaten Betreiber wichtig. Denn Solaranlagen sind in der Regel nicht automatisch über die übliche Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de

Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Schutz vor Schäden am Bau

Wenn der Frühling kommt, beginnt wieder die Bauzeit. Viele Menschen wollen sich jetzt den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch Achtung: Ein Hausbau ist immer mit vielen Risiken verbunden, sei es zum Beispiel durch Unwetter oder Vandalismus. Mit einer Bauleistungsversicherung können Sie sich als Bauherr vor hohen Kosten durch Sachschäden während der Bauzeit schützen. Nach der witterungsbedingten Pause des Winters stehen viele Bauherren und Gewerke nun in den Startlöchern, um mit dem Hausbau loszulegen. Denn trotz Corona wird auf deutschen Baustellen gemauert, gesägt und gehämmert. Von Krise herrscht dort keine Spur.

Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden. Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung

Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Diebstahl ausgeweitet werden.

Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.

Je nach Tarif sind prozentuale Höchstsummen der Gesamtbausumme oder Höchstbeträge in Euro vorgesehen. Auch Selbstbeteiligungen sind möglich. Versicherbar sind das Haupthaus, Garagen, Carport und massive Nebengebäude. Die Standardprodukte beschränken sich auf eine Bausumme, zum Beispiel eine Millionen Euro. Üblicherweise gelten die meisten Angebote für Bauvorhaben innerhalb Deutschlands.

Versicherungsschutz auch für Altbauten

Nicht nur ein Neubau, sondern auch Sanierungen oder Renovierungen von bestehenden Immobilien können abgesichert werden. Stürzt etwa der Altbau unmittelbar durch eine ausgeführte Bauleistung ein, ist das versichert. Sogar die direkt angrenzenden Gebäude können einbezogen werden. Weiterhin sind Schäden als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung eingeschlossen. Wichtig: Bauherren, die sanieren wollen, müssen bei ihrer Bauleistungsversicherung darauf achten, dass Schäden am Altbau auch tatsächlich versichert sind.

Haftpflicht für Bauherren

Nicht in jede Bauleistungsversicherung eingeschlossen sind von vornherein Glasbruch, Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Alle drei Gefahren lassen sich allerdings in der Regel über Bausteine hinzubuchen. Eine weitere wichtige Erweiterung für die Zeit des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst ein geparktes Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.

Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er die Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?

Zwei Jahre mussten Böller-Fans pandemiebedingt auf ein Feuerwerk zu Silvester verzichten. Der Jahreswechsel 2022/2023 wird nun wieder lauter und bunter. Damit steigt allerdings auch die Gefahr von Unfällen, Bränden und anderen Sachschäden. Was im Umgang mit Pyrotechnik zu beachten ist und welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt, erfahren Sie hier.

Nach zwei relativ entspannten Jahren darf in diesem Jahr Silvester wieder geknallt werden. Auch wenn es entsprechende Forderungen gibt, sind für den bevorstehenden Jahreswechsel weder ein deutschlandweites Verkaufsverbot noch ein Ansammlungsverbot wie zu Corona-Zeiten absehbar.

Damit der Feierspaß aber möglichst ungetrübt bleibt, raten Feuerwehren und Versicherer zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) besteht. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen.

Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt, dass sie nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Und das auch nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Pyrotechnik der Kategorie F 1 nutzen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller – allerdings nie unbeaufsichtigt.

Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Darüber hinaus richten viele Kommunen und Städte in diesem Jahr eigene Böllerverbotszonen ein.

Wichtige Sicherheitshinweise

Generell sollen Sie Raketen immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen abfeuern – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abschießen. Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in am besten in einem Wassereimer. Halten Sie Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, geschlossen und entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen.

Welche Versicherung bei Böllerschäden leistet

Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen trotzdem etwas schiefgeht, helfen diese Versicherungen weiter:

  • Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
  • Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht, also zum Beispiel als Partygast in einer Wohnung beim Hantieren mit Böllern Schäden verursacht oder jemanden verletzt. Doch Achtung: Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.
  • Wird ein Auto durch Böller beschädigt oder gar in Brand gesetzt, leistet die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/

Burnout & Berufsunfähigkeitsversicherung

Burnout & Berufsunfähigkeitsversicherung

Experten schätzen, dass etwa ein Fünftel aller Erwerbstätigen an einem Burnout-Syndrom leidet oder bereits eine Burnout-ähnliche Phase durchlaufen hat. Doch was ist Burnout eigentlich genau? Wie es sich zeigt und welche Hilfe Betroffene in Anspruch nehmen können, erfahren Sie hier.

Termindruck, ständige Erreichbarkeit, anspruchsvolle Kunden – viele Menschen arbeiten heute an der Belastungsgrenze. Dazu muss noch das Privatleben organisiert werden. Manchmal, wenn der Stress anhält und die Erholungsphasen immer kürzer werden, kann eine totale Erschöpfung die Folge sein.

In den 1970er Jahren entstand dafür der Begriff „Burnout“. Der deutsch-amerikanische Psychotherapeut Herbert Freudenberger (1926–1999) hatte sich mit dieser (beruflichen) Überlastung beschäftigt und zum ersten Mal den Begriff des „Ausgebranntseins“ beschrieben. Betroffene fühlen sich emotional, seelisch und körperlich erschöpft, sind meist nur noch bedingt leistungsfähig.

Welche Menschen besonders gefährdet sind

Besonders gefährdet sind Menschen in sozialen Berufen, die sich stark für andere Menschen einsetzen. Dazu zählen Krankenschwestern, Altenpfleger, Ärzte, Lehrer und Sozialpädagogen. Längst lässt sich das Syndrom aber auch auf andere Bereiche übertragen. Selbst Schüler sind immer häufiger betroffen.

Die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen und Kontaktverboten hat die psychische Gesundheit vieler Menschen zusätzlich belastet. Mittlerweile ist gar von Corona-Burnout oder Homeoffice-Burnout die Rede.

Abgrenzung von der Depression

Allerdings gilt das Burnout nicht als Krankheit an sich, und vor allem kann es nicht mit einer Depression gleichgesetzt werden. Das Burnout-Syndrom entsteht in einem gewissen Zusammenhang mit einer dauerhaften Überlastung, ist also kontextbezogen. Die Depression dagegen ist in der Regel losgelöst von einem bestimmten Kontext. Es sind oft alle Lebensbereiche betroffen. In einem schweren Fall von Burnout kann eine Depression oder eine andere psychische Erkrankung allerdings hinzukommen.

Psychische Symptome bei Burnout

Betroffene sollten sich rechtzeitig an einen Arzt oder Therapeuten wenden – dann sind die Chancen für eine Heilung gut. Wichtig ist es daher, Symptome frühzeitig zu erkennen und richtig zu deuten. Menschen, die besonders gefährdet sind, engagieren sich sehr. Dieses Engagement kann zunächst so weit gehen, dass sie sich zunehmend müde und erschöpft fühlen. In ihrer freien Zeit finden sie kaum noch Erholung.

Dieser Zustand geht über in eine komplett verminderte Belastbarkeit. Die Müdigkeit wird zum Dauerzustand. Gleichzeitig sind die Betroffenen unruhig, nervös und gereizt. Am Ende schließlich können Entscheidungsschwäche, Resignation, Entmutigung sowie Antriebslosigkeit und Niedergeschlagenheit stehen. Die Abgrenzung zur Depression fällt hier schwer.

Körperliche Beschwerden

Neben den emotionalen Symptomen treten oft auch körperliche Beschwerden auf. Etwa kann das Immunsystem geschwächt werden, und die Infektanfälligkeit steigt. Auch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Verdauungsprobleme, Rückenschmerzen oder Schwindelgefühle können auftreten.

Leidet jemand unter andauernder Überforderung, erhöht sich außerdem die Suchtgefahr. Die Betroffenen entwickeln Strategien, um sich kurzzeitig besser zu fühlen. Wenn das ungünstige Strategien sind, wie der Griff zu Tabak, Alkohol oder Drogen, können schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Ähnlich folgenreich verhält es sich mit einer Zuckersucht. Wenn also der Stress mit Belohnungen in Form von kalorienreichen und nährstoffarmen Produkten wie Schokolade kompensiert wird.

Tipp: Wie hoch das persönliche Burnout-Risiko ist, lässt sich anhand eines Fragebogens testen, der den Schweregrad von Burnout in unterschiedlichen Bereichen erfasst.

Was die Krankenkassen leisten

Zunächst gilt es, sich bewusst zu werden, überlastet zu sein. Es ist dann ratsam, aus dem Zustand der ständigen Erschöpfung herauszufinden. Vor allem mit Freizeitgestaltung, die Spaß macht, aber auch Sport oder Bewegungstherapien können hier helfen. Experten raten außerdem, auf ausreichend Schlaf zu achten und sich regelmäßig kleine Rückzugszeiten zu schaffen, um zu entspannen.

Die Krankenversicherungen, gesetzlich wie privat, übernehmen in der Regel auch eine bestimmte Anzahl an Stunden bei einem Psychotherapeuten. Auch eine mehrwöchige Kur in einer psychosomatischen Klinik kann mit Hilfe des behandelnden Arztes beantragt werden.

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch auch Tarife, die Kosten für eine psychiatrische Behandlung ausschließen. Darum ist es wichtig, sich bei Auswahl eines Tarifs über die Leistungsmerkmale klar zu sein.

Extra-Tipp: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die einzige Möglichkeit, psychische Erkrankungen wie Burnout zu versichern. Auch wenn Burnout keine anerkannte Krankheit ist, erkennen viele BU-Versicherer die chro­nische Erschöpfung dennoch als Ursache für Berufs­unfähig­keit an.

Quelle: https://www.deshalb-versichern.de/